AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
BAUMDICK GmbH
Stau 123
26122 Oldenburg
Deutschland
(nachfolgend auch: BAUMDICK GmbH)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die BAUMDICK GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) BAUMDICK GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit BAUMDICK GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BAUMDICK GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BAUMDICK GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von BAUMDICK GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) BAUMDICK GmbH erbringt für Beratungsdienstleistungen im Bereich des E-Commerce, der digitalen Strategieberatung und des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet BAUMDICK GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch BAUMDICK GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von BAUMDICK GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von BAUMDICK GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht BAUMDICK GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google oder Amazon nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist BAUMDICK GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von BAUMDICK GmbH wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
(5) BAUMDICK GmbH schuldet dem Kunden nicht das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen / Lead-Zahlen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen BAUMDICK GmbH und dem Kunden erfolgt schriftlich oder fernmündlich.
(2) Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen besteht kein Anspruch des Kunden, eine separate Auftragsbestätigung zu erhalten.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von BAUMDICK GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von BAUMDICK GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von BAUMDICK GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von BAUMDICK GmbH ist anders lautend. Eine BAUMDICK GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) BAUMDICK GmbH ist berechtigt, fällige Zahlungen des Kunden von einem Drittdienstleister / Erfüllungsgehilfen (z.B. Digistore24) abwickeln zu lassen. Insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters, auf welche separat hingewiesen wird.
(4) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(5) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(6) Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: support@baumdick.de (vorab) und BAUMDICK GmbH, Stau 123, 26122 Oldenburg (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die BAUMDICK GmbH, Stau 123, 26122 Oldenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Torben Baumdick und Robert Döring und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BAUMDICK GmbH, Stau 123, 26122 Oldenburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers
(7) BAUMDICK GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(8) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an BAUMDICK GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Danach ist der Vertrag vorbehaltlich individualvertraglicher Absprache mit einer Frist von 30 Tagen gegenseitig aufkündbar.
(2) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit des Vertrags sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch BAUMDICK GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei BAUMDICK GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BAUMDICK GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält BAUMDICK GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber BAUMDICK GmbH in Verzug, ist BAUMDICK GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. BAUMDICK GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) BAUMDICK GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. BAUMDICK GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass BAUMDICK GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird BAUMDICK GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist BAUMDICK GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von BAUMDICK GmbH unberührt.
§ 8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass BAUMDICK GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt BAUMDICK GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von BAUMDICK GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von BAUMDICK GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die BAUMDICK GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an BAUMDICK GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
(1) BAUMDICK GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BAUMDICK GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet BAUMDICK GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an BAUMDICK GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt BAUMDICK GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, BAUMDICK GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BAUMDICK GmbH maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von BAUMDICK GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von BAUMDICK GmbH.
Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Coaching-Programmen, Community-Gruppen, Events und Trainings
§ 13 Netiquette
(1) Der Kunde hat im Rahmen des vereinbarten Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Kunden/Teilnehmern und auch unseren Mitarbeitern umzugehen.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an unseren Events und Community-Gruppen auszuschließen beziehungsweise den Zugang zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in so einem Fall unberührt.
§ 14 Unzulässiges Teilen von Login-Daten
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns erhaltenen Account-Login-Daten zu unseren Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe schriftlich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich eines Geschäftspartners des Kunden).
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Teilen von Login-Daten (Account-Sharing) ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
§ 15 Akquise anderer Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene oder andere Dienstleistungen zu akquirieren.
(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an unseren Community-Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 16 Verbot der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und internen Informationen
(1) Während unserer Coachings und Live Calls geben andere Kunden unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 17 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung unserer Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
AGB Stand: 26.04.2022 ©